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Zuschüsse, Müll-, Kanal-, Wassergebühren & Hundeabgabe
(für Betriebe & Private)

Gebühren ab 01.01.2012 (inkl. 10% MWSt) in EURO


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Zuschüsse und Förderungen

Förderung Kanal:
Voraussetzung für eine 30 %-ige Förderung bei Wohnhäusern:
Die Errichtung eines Hausanschlusses, wo der Kanalausbau bereits beendet ist.
Herstellung des Hausanschlussschachtes durch den Grundeigentümer nach den Richtlinien des AWV Gleisdorfer Becken.
Vorlage der Rechnung.
Termingerechte Bezahlung des Kanalisationsbeitrages.

Zuschuss für Müll- und Kanalgebühr:
GR-Beschluss vom 11.12.2008
Für Personen, die einen Nachweis über Rezeptgebührenbefreiung oder Rundfunkgebührenbefreiung über das betreffende Jahr einbringen.
Für Kanal und Müll jeweils € 20,- pro Jahr

Lehrlingsförderung:
Für Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hofstätten € 290,69 jährlich
für alle anderen Lehrlinge € 218,02 pro Jahr
Die Berechnung erfolgt aliquot.

Zuschuss für Kinder:
GR-Beschluss vom 11.12.2008
für schulpflichtige Kinder einmal jährlich € 40,--

Solarförderung:
GR-Beschluss vom 24.01.2000 u. 03.11.2005
bis 12 m² = € 36,34 / m² je Wohneinheit
13-30 m² = € 35,00 / m² je Wohneinheit
31-40 m² = € 21,80 / m² je Wohneinheit

Photovoltaik-Förderung:
GR-Beschluss vom 03.11.2005
1-5 kWp = € 500,--

Pelletsheizungen:
GR-Beschluss vom 03.11.2005
bis 9 kW = € 726,73
10-30 kW = € 750,--

Hackgutheizungen:
GR-Beschluss vom 03.11.2005
bis 79 kW = € 726,73
80-200 kW = € 850,--

Erdwärmeanlage:
lt. GR- Beschluss vom 12.04.2007
€ 500,-- bei Rechnungsvorlage

Holzstückheizung (Gebläsekessel):
GR-Beschluss vom 28.09.1989
Voraussetzung für die Erlangung der Gemeindeförderung von € 363,36 ist die Landesförderung von der RA7. (Nachweis notwendig)

Wohnhaus Gesamtsanierung
(Wärmeschutz, Fenstertausch…)
€ 350,-- bei Rechnungsvorlage

Wohnhaus Einzelsanierung
(z.B. nur Fenstertausch oder nur Wärmeschutz)
€ 70,-- bei Rechnungsvorlage

Elektromobilität
GR-Beschluss vom 25.06.2009
(Fahrrad, Moped….)
€ 100,-- bei Rechnungsvorlage

Rückstauklappe bzw. Froschklappe
GR-Beschluss vom 15.10.2009
€ 150,-- bei Rechnungsvorlage

Auf die Kommunalsteuer gewährt die Gemeinde Hofstätten an der Raab keine Befreiung.


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Bauabgabe

Die Bauabgabe errechnet sich aus dem Produkt von Einheitssatz je Quadratmeter und der Bruttogeschossfläche. Dabei sind Erdgeschosse zur Gänze, die übrigen Geschosse zur Hälfte zu berechnen.

Der Einheitssatz beträgt € 8,72.


Wohnbauförderung

30% der geleisteten Bauabgabe nach termingerechter Einzahlung und Erteilung der Benützungsbewilligung.

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Müllgebühren
(GR-Beschluss vom 15.12.2011)


Tarife für private Haushalte:

Stufe Abfuhr Müllsäcke Jahreskosten
1 120 l Tonne 3 -- 104,92 €
2 120 l Tonne 5 -- 118,96 €
3 120 l Tonne 9 -- 144,80 €
4 120 l Tonne 13 -- 171,68 €
5 240 l Tonne 0/13 -- 267,04 €
7 -- -- 4 65,64 €
8 -- -- 10 103,24 €
9 -- -- 6 78,04 €
Zusätzliche Tonnenentleerung 5,80 € pro Stück
Zusätzliche Müllsäcke 4,20 € pro Sack inkl. Deponiekosten
Papiertonne 6,30 € jährlich

Tarife für Gewerbebetriebe: (ohne Benützung des ASZ) inkl. 10 % UST

GW 1 240 l Behälter 9 mal 218,00 €
GW 2 770 l Behälter 13 mal 804,00 €
GW 3 1100 l Behälter 13 mal 1007,00 €
GW 4 240 l Behälter 13 mal 265,00 €

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Entsorgungsbeiträge:

Ölfilter je Stück 0,70 €
PKW-Reifen mit u. ohne Felgen je Stück 1,50 €
LKW- u. Traktorreifen je Stück 7,30 €
Altöl über 10 l á 0,30 €
1 Ölfass Vernichtungskosten 14,00 €
KFZ - Batterien kostenlos

Weitere Informationen gibt es im Altstoffsammelzentrum
oder direkt bei Hrn. GR Dunkl Manfred, Tel: 0664 - 82 44 908.


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Kanalgebühren
(GR-Beschluss vom 15.12.2011)


Kanalanschlussgebühr:

einmaliger Kanalisationsbeitrag: € 13,81 pro m²

Ergänzungsbeitrag:

Bei Zu- und Umbauten von Baulichkeiten ist der ergänzende Kanalisationsbeitrag (Ergänzungsbeitrag) entsprechend der neu gewonnenen Bruttogeschossfläche zu berechnen.

Ab 01.07.2008 wird der Ergänzungsbeitrag bei Erteilen der Baubewilligung vor- geschrieben.



Kanalbenützungsgebühren für private Haushalte pro Jahr: (mit Benützung des ASZ)

Je Erwachsener ab dem 20. Lebensjahr 40,00 € = 1 EGW
Je Kind bzw. Jungendliche bis zum 20. Lebensjahr 20,00 € = ½ EGW
Je m² Berechnungsfläche 0,98 €

Kanalbenützungsgebühren für Gewerbebetriebe pro Jahr:

1 EGW (Einwohnergleichwert) 40,00 €
Je m² Berechnungsfläche 0,98 €

Die Einwohnergleichwerte werden nach folgender Aufstellung ermittelt:

1. Beherbergungsbetrieb mit Wäscherei 1 Bett= 2 EGW
2. Beherbergungsbetrieb ohne Wäscherei 1 Bett= 1 EGW
3. Internate, Heime 1 Bett= 1 EGW
4. Gaststätte ohne Küchenbetrieb 3 Sitzplätze= 1 EGW
5. Gaststätte mit kalter Küche 2 Sitzplätze= 1 EGW
6. Gaststätte mit warmer Küche, Kantine (nicht durchgehender Küchenbetrieb) 1 Sitzplätze= 1 EGW
7. Gaststätte mit durchgehendem Küchenbetrieb (z.B. Rasthaus) 1 Sitzplätze= 1 EGW
8. Ausflugsgaststätte ohne Küchenbetrieb 10 Sitzplätze= 1 EGW
9. Sportstätte 50 Sitzplätze= 1 EGW
10. Fabrik, Werkstätte (mit geringer Schmutzbelastung) 3 Betriebs-
angehörige=
1 EGW
11. Fabrik, Werkstätte (mit starker Schmutzbelastung) 2 Betriebs-
angehörige=
1 EGW
12. Büro, Geschäftshaus 3 Betriebs-
angehörige=
1 EGW
13. Schule, Kindergarten 3-5 Personen= 1 EGW

Den nach dieser Aufstellung ermittelten Einwohnergleichwerten
sind ständige Bewohner mit je 1 EGW zuzuzählen.

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Wasserverbrauchs- u. Wasserzählererhaltungsgebühr
(GR-Beschluss vom 24.11.2011)


Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt €  1,36 pro m³
Die Grundgebühr beträgt €  16,80 jährlich


Privat:
Einmaliger Wasserleitungsbeitrag 2.000,00 €
Zweite Wohneinheit 1.000,00 €
Betriebe:
Einmaliger Wasserleitungsbeitrag 3.200,00 € (nur Betriebe)
Je Wohneinheit 1.000,00 € (Mietwohnung)

Zählererhaltungsgebühren pro Jahr:

Hauswasserzähler:
Nennbelastung 3 m³/h 5,20 € (inkl. 10% USt)
Nennbelastung 7 m³/h 7,10 € (inkl. 10% USt)
Nennbelastung 20 m³/h 15,20 € (inkl. 10% USt)
Großwasserzähler:
Nennweite DN 50 39,90 € (inkl. 10% USt)
Nennweite DN 100 45,30 € (inkl. 10% USt)

Betriebsförderung

Berechnung auf Basis des Kanalisationsbeitrages Produktionsgebäude und Hallen mit Kanalanschluß: 30%ige Betriebsförderung nach termingerechter Bezahlung des Kanalisationsbeitrages
Bürogebäude (für die Verwaltung benutzte Gebäude): keine Förderung


Hundeabgabe (keine USt.)

je Hund (pro Jahr) 10,90 €
je Nutz- u. Wachhund (pro Jahr) 2,18 €

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