Der neue Flächenwidmungsplan 5.0 ist vom Land genehmigt und ist im Gemeindeamt kundgemacht. Die endgültige Rechtskraft erhält es 11.04.2014.
Die Gemeinde Hofstätten an der Raab hat sich aber bemüht einen zukunftsfähigen Flächenwidmungsplan zu erstellen um Wohnmöglichkeiten und Betriebsansiedlungen bestmöglich miteinander zu kombinieren und gleichzeitg noch Freiräume für Natur und Erholung zu schaffen.