Beiträge, Gebühren und Förderungen für Private

Energie-Förderungen

 

Förderungen von Bund und Land ab sofort abrufbar

 

Das Land Steiermark und der Bund veröffentlichten ihre Förderprogramme für den Umstieg auf erneuerbare Energien. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Das Land Stmk stellt 4 Mio. zur Verfügung, der Bund ganze 155 Mio. Euro!

 

Was wird gefördert?

  • Für die Umstellung von Öl, Kohle oder Gas auf ein klimafreundliches Heizsystem gibt es vom Bund max. € 5.000 („Raus-aus-Öl“-Bonus“) und vom Land Stmk. max. € 3.700.
  • Thermische Solaranlagen werden vom Bund mit max. € 700 gefördert und vom Land Stmk. mit max. € 150/m².
  • Gefördert ebenso die Errichtung von Photovoltaikanlagen. € 250/kWp werden vom Bund zur Verfügung gestellt.
  • Eine attraktive Fördermöglichkeit besteht für die thermische Sanierung: Max. € 9.000 pro Antrag fördert der Bund im Rahmen der Sanierungsoffensive. Vom Land gibt es zusätzlich einen 15 %igen Direktzuschuss oder einen 30%igen Annuitätenzuschuss.

 

Die Landesförderungen sind mit den Bundesförderungen (z.B. Raus aus Öl) kombinierbar. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Lokalen Energieagentur – LEA GmbH unter der Telefonnummer 03152/8575-500 bzw. office@lea.at.

 

BAUABGABE

§ 15 Steiermärkisches Baugesetz
 
Die Bauabgabe errechnet sich aus dem Produkt von Einheitssatz je Quadratmeter und der Bruttogeschoßfläche. Dabei sind Erdgeschosse zur Gänze, die übrigen Geschosse (Keller, Obergeschosse, Dachgeschosse u. dgl.) zur Hälfte zu berechnen.

 

Der Einheitssatz beträgt € 11,40 /m².



Wohnbauförderung bzw. Bauförderung* (Betriebe)

GR-Beschluss vom 23.04.1993 und 31.03.2008


30% der geleisteten Bauabgabe

 

Förderbedingungen:

  • nach termingerechter Einzahlung 
  • nach Abgabe der vollständigen Fertigstellungsanzeige bzw.
  • Erteilung der Benützungsbewilligung. (lt. GR Beschlüssen vom 02.04.1993 und 31.03.2008)

 

Die Formulare "Fertigstellungsanzeige" bzw. "Fertigstellungsanzeige und Ansuchen Benützungsbewilligung" finden Sie unter:

Bürgerservice -> Bau- und Raumordnung

  

WASSER

GR-Beschluss vom 18.12.2018

 

einmaliger Wasserleitungsbeitrag:         € 2.000,00 inkl. 10% USt.

jede weitere Wohneinheit:                    € 1.000,00 inkl. 10% USt. 

 

Wasserverbrauchs- u. Wasserzählererhaltungsgebühr

GR-Beschluss vom 15.12.2022

 
  1. Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt:     €  2,64 pro m(inkl. 10% USt.)
  2. Die Grundgebühr beträgt:                       €  25,11 jährlich (inkl. 10% USt.)
  3. Die Zählererhaltungsgebühr beträgt pro Jahr für einen

 

Hauswasserzähler

 Nennbelastung    4 m3/h     €   8,66 (inkl. 10% USt.)

 Nennbelastung    10 m3/h   €  15,64 (inkl. 10% USt.)

 Nennbelastung    16 m3/h   €  35,02 (inkl. 10% USt.)

           

 Großwasserzähler

 Nennweite  DN 40      €  123,28 (inkl. 10% USt.)  

 Nennweite  DN 50      €  123,28 (inkl. 10% USt.)

 Nennweite  DN 65      €  127,73 (inkl. 10% USt.)

 Nennweite  DN 80      €  133,88 (inkl. 10% USt.)

 Nennweite  DN 100    €  147,28 (inkl. 10% USt.)

 

Verbundwasserzähler

Nennweite DN 100       €  532,63 (inkl. 10 % USt.)

 

Die aktuelle Verordnung zu Wasserverbrauchs-, Wassergrund- und Wasserzählererhaltungsgebühren finden sie auf der digitalen Amtstafel.

 

KANALISATION

Kanalisationsbeitrag

Die Höhe des Kanalisationsbeitrages bestimmt sich aus dem Produkt von Einheitssatz und der Bruttogeschoßflächen (in m2) eines Gebäudes. Dabei sind Keller- und Dachgeschoße zur Hälfte, die übrigen Geschoße zur Gänze zu berechnen; Nebengebäude, oberirdische Garagen und Wirtschaftsgebäude, die keine Wohnung oder Betriebsstätte enthalten, werden nach der Bruttogeschoßfläche (in m2) des Erdgeschoßes ohne Rücksicht auf die Geschoßanzahl eingerechnet. 

 

Der Einheitssatz wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2020, in dem die Kanalabgabenordnung der Gemeinde Hofstätten an der Raab beschlossen wurde, mit € 12,00 inkl. 10% USt. pro m2 festgesetzt. 

 

 

Ergänzungsbeitrag

Bei Zu- und Umbauten von Baulichkeiten ist der ergänzende Kanalisationsbeitrag (Ergängzungsbeitrag) entsprechend der neu gewonnenen Bruttogeschoßfläche zu berechnen.


Ab 01.07.2008 wird der Ergänzungsbeitrag bei Erteilen der Baubewilligung vorgeschrieben.



Kanalbenützungsgebühren ab dem Jahr 2023

GR-Beschluss vom 15.12.2022

 

Kanalbenützungsgebühren für das Jahr 2023:

1 Person bis zum 20. Lebensjahr              € 27,12 jährlich (inkl. 10% USt)= ½ EGW

1 Person ab dem 20. Lebensjahr              € 54,24 jährlich (inkl. 10% USt) = 1 EGW


pro m2 der im Kanalisationsbeitragsbescheid festgestellten Fläche    € 1,35 jährlich


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Kanalabgabenordnung auf der digitalen Amtstafel.

 

MÜLL

GR-Beschluss vom 15.12.2022

  

Grundgebühr

Die Grundgebühr wird in EGW berechnet. 1 EGW =  € 76,34

 

Dies setzt sich wie folgt zusammen:

pro Haushalt           € 49,62

pro Person              € 26,72

 

Die Grundgebühr beträgt jährlich:

1.

Haushalt ohne Person

0,65

EGW

=

€ 49,62 

2.

Einpersonenhaushalt 

1

EGW

=

€ 76,34

3.

Zweipersonenhaushalt

1,35

EGW

=

€ 103,06

4.

Dreipersonenhaushalt

1,70

EGW

=

€ 129,78 

5.

Vierpersonenhaushalt  

2,05

EGW

=

€ 156,50

6.

Fünfpersonenhaushalt

2,40

EGW

=

€ 183,22

7.

Sechspersonenhaushalt und mehr   

2,75

EGW

=

€ 209,94

8.

Pro Gewerbebetrieb

1

EGW

=

€ 76,34

9

Volksschule

1

EGW

=

€ 76,34

10.

Kindergarten

1

EGW

=

€ 76,34

11.

Feuerwehr

1

EGW

=

€ 76,34

12.

Gemeindeamt

1

EGW

=

€ 76,34

(alle Beträge sind ink. 10% USt)

 

 

Variable Gebühr

Die Berechnung der variablen Gebühr erfolgt auf Basis des beigestellten Behältervolumens und der Anzahl der Entleerungen. Als Berechnungsgrundlage werden die Kosten herangezogen, welche durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung anfallen.

 

Diese betragen für gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll) pro Entleerung:

Kunststoffgefäß

120 l

€ 7,48

Kunststoffgefäß

240 l

€ 13,31

Abfallcontainer

1100 l

€ 49,78

Abfallsammelsack oder Windelsack

60 l

€ 4,72

 

4 Mindestentleerungen pro Jahr sind vorgesehen, weitere gewünschte oder erfolgte Entleerungen werden gesondert mit der ersten Quartalsabrechnung des folgenden Jahres in Rechnung gestellt.



Entsorgungsbeiträge 

(Abgabestelle Altstoffsammelzentrum)


Ölfilter je Stück 2,00 €
PKW-Reifen mit u. ohne Felgen je Stück 2,00 €
LKW- u. Traktorreifen je Stück 10,00 €
Altöl   kostenlos
 Ölfass   kostenlos
KFZ - Batterien   kostenlos

 

 

Weitere Informationen gibt es im Altstoffsammelzentrum oder direkt bei
Hrn. Dunkl Manfred, Tel: 0664 - 82 44 908.

 

 

Hier finden Sie die Abfuhrordnung 2023 sowie die Müllabfuhrordnung der Gemeinde Hofstätten an der Raab.

 

HUNDEABGABE (keine USt.)

Abgabe lt. Hundeabgabeordnung vom 19.12.2012

GR-Beschluss vom 04.05.2017

 

Das Steiermärkische Hundeabgabegesetz 2013 (§11) verpflichtet alle Halter eines mehr als 3 Monate alten Hundes, der Gemeinde die Haltung des Hundes binnen 4 Wochen schriftlich zu melden.

 

pro Hund           € 30,00     € 60,00    oder   € 120,00  im Jahr (je nach Voraussetzung)


Bei der Meldung sind Name, Wohnsitz und Geburtsdatum des Halters sowie die Rasse, das Geschlecht, das Geburtsdatum (zumindest Jahr) des Hundes und die Kennnummer (Mikrochip) des gehaltenen Hundes anzugeben. 

 

Der Meldung sind anzuschließen:

  • die Registrierungsnummer der Tierdatenbank
  • Hundekundenachweis und 
  • ein Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung (mind. Deckungssumme € 725.000,-) besteht. 


Unter bestimmten Voraussetzungen kann es zur Abgabenbefreiung (§ 4), Abgabenbegünstigung (§ 5) oder Abgabenerhöhung (§ 6) kommen. Die dazu erforderlichen Unterlagen sind bei der Meldung zusätzlich anzuschließen. Die Anerkennung eines Hundes als Wach-, Nutz- oder Jagdhund sowie die Geltendmachung eines Befreiungs- oder Begünstigungsgrundes nach den §§ 4 und 5 ist spätestens bis zum 28. Februar eines Jahres bei der Gemeinde zu beantragen.

  

SONSTIGE FÖRDERUNGEN*


Zuschuss für Müll- und Kanalgebühr

GR-Beschluss vom 11.12.2008


Für Personen, die einen Nachweis über Rezeptgebührenbefreiung oder Rundfunkgebührenbefreiung über das betreffende Jahr einbringen.

 

Für Kanal und Müll jeweils € 20,- pro Jahr

 

  

Zuschuss für Kinder

GR-Beschluss vom 10.12.2015

 

für schulpflichtige Kinder (6 - 15 Jahre) einmal jährlich € 50,00 pro Kind

 

 

Familienförderung

GR-Beschluss vom 01.07.2013

 

Anlässlich der Geburt eines Kindes bekommen die Eltern einen gut gefüllten Hofstätten/Raab-Einkaufskorb im Wert von € 50,00

 

Von 0 bis zum 1. Lebensjahr 10 Abfallsammelsäcke/Jahr gratis
Vom 1. bis zum 2. Lebensjahr 10 Abfallsammelsäcke/Jahr gratis

 

 

Fahrsicherheitstraining

GR-Beschluss vom 26.11.2013

€ 100,- Zuschuss pro Kurs für jeden Teilnehmer bei Rechnungsvorlage



Musikschule

50%  der Kosten bei Rechnungvorlage

 

 

Schwimmkurs

€ 10,- pro Kind bei Rechnungsvorlage

 

 

Stellungspflichtige

GR-Beschluss vom 07.11.2019

Stellungspflichtige mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hofstätten/Raab bekommen einen Fahrtkostenschuss in Höhe von € 20,00.

Die Stellungspflichtigen werden schriftlich verständigt und müssen das Geld persönlich im Gemeindeamt abholen. Die Abholungsfrist beträgt 3 Monate ab Aussendungsdatum.



Badesaisonkartenförderung

GR Beschluss vom 11.06.2015

 

25% der Kosten für Kinder-/Jugendlichesaisonkarten und Familiensaisonkarte

  • für das Wellenbad Gleisdorf, 
  • die Freizeit und Badeanlage Siniwelt (Sinabelkirchen) und 
  • das Erlebnisfreibad Markt Hartmannsdorf 

werden einmalig pro Badesaison übernommen.

 

Es wird nur eine Familienkarte gefördert.


 

Elektromobilität (Fahrrad, Moped, Kraftfahrzeug)

GR-Beschluss vom 07.11.2019

einmalige Förderung innerhalb von 3 Jahren in Höhe von € 100 pro Person mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hofstätten an der Raab bei Rechnungsvorlage 

 

Seitens Landes Steiermark gibt es eine Förderung von Fahrsicherheitstrainings mit den E-Bike für alle Steirerinnen und Steirer.

Näheres unter: https://www.verkehr.steiermark.at/cms/beitrag/12841976/31717860/

  

 

Solarthermie - Förderungen


Solarthermie - Warmwasser - Förderung

GR-Beschluss vom 24.01.2000 u. 03.11.2005 u. 18.12.2018

bis 40 m² = € 35,00 / m² je Wohneinheit


Förderkriterien:

  • Rechnungsvorlage
  • Nachweis über die Einzahlung
  • Meldung/Baufreistellung/Genehmigung durch die Gemeinde

 

 

Solarthermie - Warmwasser & Heizung - Förderung

GR-Beschluss vom 18.12.2018

bis 40 m² = € 70,00 / m² je Wohneinheit

Förderkriterien:

  • Rechnungsvorlage
  • Nachweis über die Einzahlung
  • Meldung/Baufreistellung/Genehmigung durch die Gemeinde
  • Bestätigung des Installateurs, dass diese auch zur Raumwärmeerzeugung genutzt wird.

 

 

 

Photovoltaik - Förderungen

Förderung ab 01.01.2021:

 

Photovoltaikanlagen

(GR Beschluss vom 17.12.2020)

 

1 bis 15 kWp € 100,00 pro kWp


Förderkriterien:

  • Rechnungsvorlage,
  • Nachweis über die Einzahlung
  • Nachweis über die Inbetriebnahme der Anlage.


Diese Förderung wird einmalig pro Wohnhaus/Siedlungshaus/Hausnummer gewährt.

Gültig für einmalige Investition sowie für Erweiterungen der PV Anlage bis zur max. Leistung von 15 kWp.

 

PV Speicheranlagen

(GR Beschluss vom 17.12.2020)


1 bis 20 kWp € 100,00 pro kWh


Förderkriterien:

  • Rechnungsvorlage,
  • Nachweis über die Einzahlung
  • Nachweis über die Inbetriebnahme der Anlage.

 

Diese Förderung wird einmalig pro Wohnhaus/Siedlungshaus/Hausnummer gewährt.

Gültig für einmalige Investition sowie für Erweiterungen der PV Speicheranlage bis zur max. Leistung von 20 kWp.


 


Heizungen - Förderungen

 Kesseltausch "Biomasse alt gegen Biomasse neu" bzw. Neukessel

GR-Beschluss vom 18.12.2018


Hackgut:     € 500.-

Pellets:       € 500,-

Stückholz:  € 500,-

 

Förderkriterien:

  • Genehmigung/Baufreistellung durch die Gemeinde (nähere Informationen zu den beizubringenden Unterlagen erhalten Sie im Bauamt)
  • Rechnungsvorlage
  • Nachweis über die Einzahlung

 

 

Kesseltausch "Fossil gegen Biomasse neu"
GR-Beschluss vom 18.12.2018


Hackgut: € 750.-

Pellets: € 750,-

Stückholz: € 750,-

 

Förderkriterien:

  • Genehmigung/Baufreistellung durch die Gemeinde (nähere Informationen zu den beizubringenden Unterlagen erhalten Sie im Bauamt)
  • Rechnungsvorlage
  • Nachweis über die Einzahlung

 


Erdwärmeanlage
GR- Beschluss vom 12.04.2007


€ 500,-- bei Rechnungsvorlage

 

Förderkriterien:

  • Genehmigung/Baufreistellung durch die Gemeinde (nähere Informationen zu den beizubringenden Unterlagen erhalten Sie im Bauamt)
  • Rechnungsvorlage

 


Luftwärmepumpenanlage
GR-Beschluss vom 28.09.1989


€ 400,-- bei Rechnungsvorlage

 

Förderkriterien:

  • Genehmigung/Baufreistellung durch die Gemeinde (nähere Informationen zu den beizubringenden Unterlagen erhalten Sie im Bauamt)
  • Rechnungsvorlage



Biomasse - Nahwärmeanlage
GR-Beschluss vom 25.09.2014


€ 250,-- bei Anschluss an eine Biomasse - Nahwärmeanlage


Voraussetzung:

  • Eigene Hausnummer
  • keine gewerbliche Anlage
  • Besichtigung durch Gemeindearbeiter

 

Förderkriterien:

  • Genehmigung/Baufreistellung durch die Gemeinde (nähere Informationen zu den beizubringenden Unterlagen erhalten Sie im Bauamt)
  • Rechnungsvorlage

 

 

RAUS AUS ÖL UND SANIERUNGSOFFENSIVE 2020

Die Förderungsaktion „raus aus Öl“ wird auch 2020 fortgesetzt. Dadurch soll Betrieben und Privaten den Umstieg von fossil betriebener Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern.

Für die Förderungsaktion „raus aus Öl“, stehen 100 Millionen Euro für den Kesseltausch und die Förderungsaktion „raus aus Öl“ zur Verfügung.

Angesichts der aktuellen Lage werden lediglich Vereinfachungen im Bereich der Antragstellung geplant. Somit können auch Leistungen, die ab dem 1.1.2020 erbracht wurden, zur Förderung eingereicht werden.

Informationen erhalten Sie zeitnah über weitere Details zur Förderung auf unserer Webseite http://www.innovationszentrum-weiz.at/ als auch unter www.umweltfoerderung.at

 

 


Wohnhaus Einzelsanierung

GR-Beschluss vom 18.12.2014

 

€ 40,- pro Wohnraumfenster-/Türöffnung

jedoch mit max. € 700,- pro Wohnhaus begrenzt - bei Rechnungsvorlage

 

 

Dämmung oberste Geschoßdecke

GR-Beschluss vom 18.12.2018


€ 200,- bei Vorlage der Rechnung unter Angabe der Dämmstärke inkl. Fotos



Asphaltierung von privaten Hauszufahrten

GR-Beschluss vom 20.11.2014 und 11.06.2015


Unter Berücksichtigung folgender Punkte wird eine Förderung von 25 % (jedoch max. 3.500 €) der Kosten bei Rechnungsvorlage ausbezahlt:

  • bis zu 4 m Breite, sofern nicht von der Gemeinde etwas anderes vorgeschrieben wurde
  • keine Pflasterungen oder Versetzten von Randleisten
  • keine überdeckten Abstellflächen und Parkplätze, nur Hauszufahrten
  • bei neuen Wegen muss ein ordnungsgemäßer Unterbau hergestellt werden
  • es müssen marktübliche Preise lt. Angebote für Asphaltierungen der Gemeindestraßen sein
  • die Förderung wird nur einmal pro Hausnummer ausbezahlt

 

 

Rückstauklappe bzw. Froschklappe

GR-Beschluss vom 15.10.2009


€ 150,-- bei Rechnungsvorlage

 

 

Förderung Kanal


Voraussetzung für eine 30 %-ige Förderung bei Wohnhäusern:
Die Errichtung eines Hausanschlusses, wo der Kanalausbau bereits beendet ist.

  • Herstellung des Hausanschlussschachtes durch den Grundeigentümer nach den Richtlinien des AWV Gleisdorfer Becken.
  • Vorlage der Rechnung.
  • Termingerechte Bezahlung des Kanalisationsbeitrages.

 

 

* Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen der Gemeinde Hofstätten an der Raab.

 
 

Gastronomie

Herwigs Platzerl

 

Pirching 98 

(Lagerhaus Pirching)

Tel.: 0676 / 6389008


Öffnungszeiten:

Montag bis Samstag 07:30 – 19:00 Uhr
Sonntag und Feiertage geschlossen


Direktvermarkter

Biohof-Kochauf
8200 Wetzawinkel 5
Tel: 03112 - 3788

Gewerbe & Industrie

PENDL Andrea Renate
Massagen
8200 Wetzawinkel 16
Tel: 0664 - 333 62 76