Der Einheitssatz beträgt € 13,04 /m².
GR-Beschluss vom 23.04.1993 und 31.03.2008
30% der geleisteten Bauabgabe
Förderbedingungen:
Die Formulare "Fertigstellungsanzeige" bzw. "Fertigstellungsanzeige und Ansuchen Benützungsbewilligung" finden Sie unter:
Bürgerservice -> Bau- und Raumordnung
GR-Beschluss vom 18.12.2018
einmaliger Wasserleitungsbeitrag: € 2.000,00 inkl. 10% USt.
jede weitere Wohneinheit: € 1.000,00 inkl. 10% USt.
Hauswasserzähler
Nennbelastung 4 m3/h € 9,72 (inkl. 10% USt.)
Nennbelastung 10 m3/h € 17,57 (inkl. 10% USt.)
Nennbelastung 16 m3/h € 39,35 (inkl. 10% USt.)
Großwasserzähler
Nennweite DN 40 € 138,48 (inkl. 10% USt.)
Nennweite DN 50 € 138,48 (inkl. 10% USt.)
Nennweite DN 65 € 143,48 (inkl. 10% USt.)
Nennweite DN 80 € 150,38 (inkl. 10% USt.)
Nennweite DN 100 € 165,44 (inkl. 10% USt.)
Verbundwasserzähler
Nennweite DN 100 € 598,31 (inkl. 10 % USt.)
Die aktuelle Verordnung zu Wasserverbrauchs-, Wassergrund- und Wasserzählererhaltungsgebühren finden sie auf der digitalen Amtstafel.
Die Höhe des Kanalisationsbeitrages bestimmt sich aus dem Produkt von Einheitssatz und der Bruttogeschoßflächen (in m2) eines Gebäudes. Dabei sind Keller- und Dachgeschoße zur Hälfte, die übrigen Geschoße zur Gänze zu berechnen; Nebengebäude, oberirdische Garagen und Wirtschaftsgebäude, die keine Wohnung oder Betriebsstätte enthalten, werden nach der Bruttogeschoßfläche (in m2) des Erdgeschoßes ohne Rücksicht auf die Geschoßanzahl eingerechnet.
Der Einheitssatz wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2020, in dem die Kanalabgabenordnung der Gemeinde Hofstätten an der Raab beschlossen wurde, mit € 12,00 inkl. 10% USt. pro m2 festgesetzt.
Bei Zu- und Umbauten von Baulichkeiten ist der ergänzende Kanalisationsbeitrag (Ergängzungsbeitrag) entsprechend der neu gewonnenen Bruttogeschoßfläche zu berechnen.
Ab 01.07.2008 wird der Ergänzungsbeitrag bei Erteilen der Baubewilligung vorgeschrieben.
GR-Beschluss vom 11.12.2025
Kanalbenützungsgebühren für das Jahr 2026:
1 Person bis zum 20. Lebensjahr € 30,45 jährlich (inkl. 10% USt)= ½ EGW
1 Person ab dem 20. Lebensjahr € 60,93 jährlich (inkl. 10% USt) = 1 EGW
pro m2 der im Kanalisationsbeitragsbescheid festgestellten Fläche € 1,52 jährlich
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Kanalabgabenordnung auf der digitalen Amtstafel.
Die Grundgebühr wird in EGW berechnet. 1 EGW = € 85,76
Dies setzt sich wie folgt zusammen:
pro Haushalt € 55,74
pro Person € 29,96
Die Grundgebühr beträgt jährlich:
|
1. |
Haushalt ohne Person |
0,65 |
EGW |
= |
€ 55,74 |
|
2. |
Einpersonenhaushalt |
1 |
EGW |
= |
€ 85,76 |
|
3. |
Zweipersonenhaushalt |
1,35 |
EGW |
= |
€ 115,78 |
|
4. |
Dreipersonenhaushalt |
1,70 |
EGW |
= |
€ 145,79 |
|
5. |
Vierpersonenhaushalt |
2,05 |
EGW |
= |
€ 175,81 |
|
6. |
Fünfpersonenhaushalt |
2,40 |
EGW |
= |
€ 205,82 |
|
7. |
Sechspersonenhaushalt und mehr |
2,75 |
EGW |
= |
€ 235,84 |
|
8. |
Pro Gewerbebetrieb |
1 |
EGW |
= |
€ 85,76 |
|
9 |
Volksschule |
1 |
EGW |
= |
€ 85,76 |
|
10. |
Kindergarten |
1 |
EGW |
= |
€ 85,76 |
|
11. |
Feuerwehr |
1 |
EGW |
= |
€ 85,76 |
|
12. |
Gemeindeamt |
1 |
EGW |
= |
€ 85,76 |
(alle Beträge sind inkl. 10% USt)
Die Berechnung der variablen Gebühr erfolgt auf Basis des beigestellten Behältervolumens und der Anzahl der Entleerungen. Als Berechnungsgrundlage werden die Kosten herangezogen, welche durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung anfallen.
Diese betragen für gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll) pro Entleerung:
|
Kunststoffgefäß |
120 l |
€ 8,39 |
|
Kunststoffgefäß |
240 l |
€ 14,95 |
|
Abfallcontainer |
1100 l |
€ 55,90 |
|
Abfallsammelsack oder Windelsack |
60 l |
€ 5,30 |
4 Mindestentleerungen pro Jahr sind vorgesehen, weitere gewünschte oder erfolgte Entleerungen werden gesondert mit der ersten Quartalsabrechnung des folgenden Jahres in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen gibt es im Altstoffsammelzentrum oder direkt bei
Hrn. Dunkl Manfred, Tel: 0664 - 82 44 908.
Hier finden Sie die Abfuhrordnung 2026 sowie die Müllabfuhrordnung der Gemeinde Hofstätten an der Raab.
Abgabe lt. Hundeabgabeordnung vom 19.12.2012
GR-Beschluss vom 04.05.2017
Das Steiermärkische Hundeabgabegesetz 2013 (§11) verpflichtet alle Halter eines mehr als 3 Monate alten Hundes, der Gemeinde die Haltung des Hundes binnen 4 Wochen schriftlich zu melden.
pro Hund € 30,00 € 60,00 oder € 120,00 im Jahr (je nach Voraussetzung)
Bei der Meldung sind Name, Wohnsitz und Geburtsdatum des Halters sowie die Rasse, das Geschlecht, das Geburtsdatum (zumindest Jahr) des Hundes und die Kennnummer (Mikrochip) des gehaltenen Hundes anzugeben.
Der Meldung sind anzuschließen:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es zur Abgabenbefreiung (§ 4), Abgabenbegünstigung (§ 5) oder Abgabenerhöhung (§ 6) kommen. Die dazu erforderlichen Unterlagen sind bei der Meldung zusätzlich anzuschließen. Die Anerkennung eines Hundes als Wach-, Nutz- oder Jagdhund sowie die Geltendmachung eines Befreiungs- oder Begünstigungsgrundes nach den §§ 4 und 5 ist spätestens bis zum 28. Februar eines Jahres bei der Gemeinde zu beantragen.
(GR Beschluss vom 26.03.2026)
Tausch von Fenstern und/oder Außentüren
Pro Öffnung an der Außenhülle eines Hauses werden € 50,-- ausbezahlt.
Voraussetzungen
- Rechtskräftige Bau- und Benützungsbewilligung / rechtm. Bestand
- Gebäude nachweislich 30 Jahre alt
- Keine anspruchnahme einer Förderung innerhalb der letzten 15 Jahre für dieselbe Förderung
Vorzulegende Unterlagen:
- Ansuchen in schriftlicher Form
- Rechnungen und Zahlungsbelege
- Fotos der Maßnahmen (Vor-, während und nach der Umsetzung der Maßnahmen
(GR Beschluss vom 29.02.2024)
Förderhöhe: 25 % der der förderfähigen Kosten, max. 500 €
Förderfähige Kosten:
Eigenleistungen sind nicht förderfähig!
Förderkriterien
- vorherige Abstimmung mit Bauamt
- Mindestens 50 m2 Entsiegelungsfläche
- Entsiegelte Fläche muss 10 Jahre entsiegelt bleiben (Rückzahlung)
- Abbruchmaterial muss fachgerecht entsorgt werden.
Vorzulegende Unterlagen:
- Ansuchen (Formloses Schreiben)
- Rechnungen und Zahlungsbelege
- Foto(s) der Anlage
Formular folgt
(GR Beschluss vom 29.02.2024)
- KlimaTicket Steiermark Classic 75 EUR
- KlimaTicket Ö Classic 100 EUR
- Top-Ticket Schüler:innen/Lehrlinge 25 % der Ticketkosten
- Top-Ticket Studierende 25 % der Ticketkosten
Voraussetzungen
- Bezuschussung durch andere Stelle (z.B. Arbeitgeber): Förderung max. bis zum verbl. Selbstkostenanteil.
- Ein Ticket kann nur einmalig pro Person und pro Jahr gefördert werden.
AUSNAHME: TOP-Ticktet Studierende – jeweils pro Person einmal pro Semester
Abwicklung und Vorzulegende Unterlagen:
- Das Ansuchen um Förderung des Kaufs eines KlimaTickets Steiermark oder Ö Classic kann frühestens im letzten Monat der Gültigkeit des Tickets erfolgen. (Ticketgültigkeit: frühestens ab 01.01.2024)
- Das Ansuchen um Förderung des Kaufs eines Top-Tickets Schüler:innen/Lehrlinge oder Studierende kann unmittelbar nach dem Kauf dieses erfolgen
- Ansuchen in schriftlicher Form mit folgenden Beilagen:
GR-Beschluss vom 11.12.2008
Für Personen, die einen Nachweis über Rezeptgebührenbefreiung oder Rundfunkgebührenbefreiung über das betreffende Jahr einbringen.
Für Kanal und Müll jeweils € 20,- pro Jahr
GR-Beschluss vom 10.12.2015
für schulpflichtige Kinder (6 - 15 Jahre) einmal jährlich € 50,00 pro Kind
GR-Beschluss vom 01.07.2013
Anlässlich der Geburt eines Kindes bekommen die Eltern einen gut gefüllten Hofstätten/Raab-Einkaufskorb im Wert von € 50,00
Von 0 bis zum 1. Lebensjahr 10 Abfallsammelsäcke/Jahr gratis
Vom 1. bis zum 2. Lebensjahr 10 Abfallsammelsäcke/Jahr gratis
GR-Beschluss vom 26.11.2013
€ 100,- Zuschuss pro Kurs für jeden Teilnehmer bei Rechnungsvorlage
50 % der Kosten.
Wichtig für Sie: Der Rechnungsbetrag der Musikschule Gleisdorf und MusPop ist bereits der Endpreis. Die 50 % Förderung durch die Gemeinde sind darin schon abgezogen.
€ 10,- pro Kind bei Rechnungsvorlage
GR-Beschluss vom 07.11.2019
Stellungspflichtige mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hofstätten/Raab bekommen einen Fahrtkostenschuss in Höhe von € 20,00.
Die Stellungspflichtigen werden schriftlich verständigt und müssen das Geld persönlich im Gemeindeamt abholen. Die Abholungsfrist beträgt 3 Monate ab Aussendungsdatum.
GR Beschluss vom 11.06.2015
25% der Kosten für Kinder-/Jugendlichesaisonkarten und Familiensaisonkarte
werden einmalig pro Badesaison übernommen.
Es wird nur eine Familienkarte gefördert.
Seitens Landes Steiermark gibt es eine Förderung von Fahrsicherheitstrainings mit den E-Bike für alle Steirerinnen und Steirer.
Näheres unter: https://www.verkehr.steiermark.at/cms/beitrag/12841976/31717860/
GR-Beschluss vom 15.10.2009
€ 150,-- bei Rechnungsvorlage
Speicher: 10 %, max 750 EUR, die gesamte Anlage muss Blackout-tauglich sein!
Rechnungsvorlage, Zahlungsbestätigung, Bestätigung eines Unternehmens
Voraussetzung für eine 30 %-ige Förderung bei Wohnhäusern:
Die Errichtung eines Hausanschlusses, wo der Kanalausbau bereits beendet ist.
* Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen der Gemeinde Hofstätten an der Raab.