Förderungen von Bund und Land ab sofort abrufbar
Das Land Steiermark und der Bund veröffentlichten ihre Förderprogramme für den Umstieg auf erneuerbare Energien. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Das Land Stmk stellt 4 Mio. zur Verfügung, der Bund ganze 155 Mio. Euro!
Was wird gefördert?
Die Landesförderungen sind mit den Bundesförderungen (z.B. Raus aus Öl) kombinierbar. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Lokalen Energieagentur – LEA GmbH unter der Telefonnummer 03152/8575-500 bzw. office@lea.at.
Der Einheitssatz beträgt € 11,40 /m².
GR-Beschluss vom 23.04.1993 und 31.03.2008
30% der geleisteten Bauabgabe
Förderbedingungen:
Die Formulare "Fertigstellungsanzeige" bzw. "Fertigstellungsanzeige und Ansuchen Benützungsbewilligung" finden Sie unter:
Bürgerservice -> Bau- und Raumordnung
GR-Beschluss vom 18.12.2018
einmaliger Wasserleitungsbeitrag: € 2.000,00 inkl. 10% USt.
jede weitere Wohneinheit: € 1.000,00 inkl. 10% USt.
GR-Beschluss vom 15.12.2023
Hauswasserzähler
Nennbelastung 4 m3/h € 9,19 (inkl. 10% USt.)
Nennbelastung 10 m3/h € 16,60 (inkl. 10% USt.)
Nennbelastung 16 m3/h € 37,16 (inkl. 10% USt.)
Großwasserzähler
Nennweite DN 40 € 130,80 (inkl. 10% USt.)
Nennweite DN 50 € 130,80 (inkl. 10% USt.)
Nennweite DN 65 € 135,52 (inkl. 10% USt.)
Nennweite DN 80 € 142,04 (inkl. 10% USt.)
Nennweite DN 100 € 156,27 (inkl. 10% USt.)
Verbundwasserzähler
Nennweite DN 100 € 565,13 (inkl. 10 % USt.)
Die aktuelle Verordnung zu Wasserverbrauchs-, Wassergrund- und Wasserzählererhaltungsgebühren finden sie auf der digitalen Amtstafel.
Die Höhe des Kanalisationsbeitrages bestimmt sich aus dem Produkt von Einheitssatz und der Bruttogeschoßflächen (in m2) eines Gebäudes. Dabei sind Keller- und Dachgeschoße zur Hälfte, die übrigen Geschoße zur Gänze zu berechnen; Nebengebäude, oberirdische Garagen und Wirtschaftsgebäude, die keine Wohnung oder Betriebsstätte enthalten, werden nach der Bruttogeschoßfläche (in m2) des Erdgeschoßes ohne Rücksicht auf die Geschoßanzahl eingerechnet.
Der Einheitssatz wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2020, in dem die Kanalabgabenordnung der Gemeinde Hofstätten an der Raab beschlossen wurde, mit € 12,00 inkl. 10% USt. pro m2 festgesetzt.
Bei Zu- und Umbauten von Baulichkeiten ist der ergänzende Kanalisationsbeitrag (Ergängzungsbeitrag) entsprechend der neu gewonnenen Bruttogeschoßfläche zu berechnen.
Ab 01.07.2008 wird der Ergänzungsbeitrag bei Erteilen der Baubewilligung vorgeschrieben.
GR-Beschluss vom 15.12.2023
Kanalbenützungsgebühren für das Jahr 2023:
1 Person bis zum 20. Lebensjahr € 28,77 jährlich (inkl. 10% USt)= ½ EGW
1 Person ab dem 20. Lebensjahr € 57,55 jährlich (inkl. 10% USt) = 1 EGW
pro m2 der im Kanalisationsbeitragsbescheid festgestellten Fläche € 1,44 jährlich
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Kanalabgabenordnung auf der digitalen Amtstafel.
GR-Beschluss vom 15.12.2023
Die Grundgebühr wird in EGW berechnet. 1 EGW = € 80,99
Dies setzt sich wie folgt zusammen:
pro Haushalt € 52,64
pro Person € 26,72
Die Grundgebühr beträgt jährlich:
1. |
Haushalt ohne Person |
0,65 |
EGW |
= |
€ 52,64 |
2. |
Einpersonenhaushalt |
1 |
EGW |
= |
€ 80,99 |
3. |
Zweipersonenhaushalt |
1,35 |
EGW |
= |
€ 109,34 |
4. |
Dreipersonenhaushalt |
1,70 |
EGW |
= |
€ 137,68 |
5. |
Vierpersonenhaushalt |
2,05 |
EGW |
= |
€ 166,03 |
6. |
Fünfpersonenhaushalt |
2,40 |
EGW |
= |
€ 194,38 |
7. |
Sechspersonenhaushalt und mehr |
2,75 |
EGW |
= |
€ 222,72 |
8. |
Pro Gewerbebetrieb |
1 |
EGW |
= |
€ 80,99 |
9 |
Volksschule |
1 |
EGW |
= |
€ 80,99 |
10. |
Kindergarten |
1 |
EGW |
= |
€ 80,99 |
11. |
Feuerwehr |
1 |
EGW |
= |
€ 80,99 |
12. |
Gemeindeamt |
1 |
EGW |
= |
€ 80,99 |
(alle Beträge sind inkl. 10% USt)
Die Berechnung der variablen Gebühr erfolgt auf Basis des beigestellten Behältervolumens und der Anzahl der Entleerungen. Als Berechnungsgrundlage werden die Kosten herangezogen, welche durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung anfallen.
Diese betragen für gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll) pro Entleerung:
Kunststoffgefäß |
120 l |
€ 7,93 |
Kunststoffgefäß |
240 l |
€ 14,12 |
Abfallcontainer |
1100 l |
€ 52,81 |
Abfallsammelsack oder Windelsack |
60 l |
€ 5,01 |
4 Mindestentleerungen pro Jahr sind vorgesehen, weitere gewünschte oder erfolgte Entleerungen werden gesondert mit der ersten Quartalsabrechnung des folgenden Jahres in Rechnung gestellt.
(Abgabestelle Altstoffsammelzentrum)
Ölfilter | je Stück | 2,00 € |
PKW-Reifen mit u. ohne Felgen | je Stück | 2,00 € |
LKW- u. Traktorreifen | je Stück | 10,00 € |
Altöl | kostenlos | |
Ölfass | kostenlos | |
KFZ - Batterien | kostenlos |
Weitere Informationen gibt es im Altstoffsammelzentrum oder direkt bei
Hrn. Dunkl Manfred, Tel: 0664 - 82 44 908.
Hier finden Sie die Abfuhrordnung 2023 sowie die Müllabfuhrordnung der Gemeinde Hofstätten an der Raab.
Abgabe lt. Hundeabgabeordnung vom 19.12.2012
GR-Beschluss vom 04.05.2017
Das Steiermärkische Hundeabgabegesetz 2013 (§11) verpflichtet alle Halter eines mehr als 3 Monate alten Hundes, der Gemeinde die Haltung des Hundes binnen 4 Wochen schriftlich zu melden.
pro Hund € 30,00 € 60,00 oder € 120,00 im Jahr (je nach Voraussetzung)
Bei der Meldung sind Name, Wohnsitz und Geburtsdatum des Halters sowie die Rasse, das Geschlecht, das Geburtsdatum (zumindest Jahr) des Hundes und die Kennnummer (Mikrochip) des gehaltenen Hundes anzugeben.
Der Meldung sind anzuschließen:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es zur Abgabenbefreiung (§ 4), Abgabenbegünstigung (§ 5) oder Abgabenerhöhung (§ 6) kommen. Die dazu erforderlichen Unterlagen sind bei der Meldung zusätzlich anzuschließen. Die Anerkennung eines Hundes als Wach-, Nutz- oder Jagdhund sowie die Geltendmachung eines Befreiungs- oder Begünstigungsgrundes nach den §§ 4 und 5 ist spätestens bis zum 28. Februar eines Jahres bei der Gemeinde zu beantragen.
Folgende Förderungen wurden in der Sitzung vom 15.12.2023 bzw. 29.02.2024 beschossen und gelten ab 01. April 2024
(Seite in Arbeit)
Für jede der folgenden Förderungen gibt es ein Antragsformular, welches ausgefüllt in der Gemeinde abgegeben werden muss.
Photovoltaik und Stromspeicher
Förderung nur mehr für Stromspeicher!
Speicher: 750 EUR, max. 10 %, die Gesamte Anlage muss Blackout-tauglich sein!
Garten: 300 EUR, max. 25 %
Haus: 500 EUR, max. 25 %
Förderkriterien:
Zusätzlich liegen 2 Leih-KlimaTickets Steiermark im Gemeindeamt auf
(2 EUR/Entlehnungsgebühr, max. 3 Tage am Stück) - Anfragen und Reservierungen im Gemeindeamt unter 03112 / 2634
GR Sitzung vom 29.02.2024
Kesseltausch Fossil gegen
Pauschaler Investitionszuschuss: € 500
Voraussetzung:
- Rechtskräftige Bau- und Benützungsbewilligung / rechtm. Bestand
- Genehmigung der Heizung (Bew. Gem. §19 / 20 Stmk. BauG)
- Keine anspruchnahme einer Förderung innerhalb der letzten 15 Jahre für Biomasse- und/oder Wärmepumpenzentralheizungen
Vorzulegende Unterlagen:
- Ansuchen (Formloses Schreiben)
- Rechnungen und Zahlungsbelege
- Foto(s) der Anlage
(GR Beschluss vom 29.02.2024)
- Solarthermie zur Warmwasseraufbereitung € 35 / m2Bruttokollektorfläche, max. 500 EUR
- Solarthermie zur Raumbeheizung und
Warmwasseraufbereitung € 75 / m2 Bruttokollektorflächen, max. max. 300 EUR
Voraussetzungen
- Rechtskräftige Bau- und Benützungsbewilligung / rechtm. Bestand
- Bewilligung gem. Stmk BauG
- Keine anspruchnahme einer Förderung innerhalb der letzten 15 Jahre für dieselbe Förderung
Vorzulegende Unterlagen:
- Ansuchen in schriftlicher Form
- Rechnungen und Zahlungsbelege
- Fotos der gesamten Anlage, die auch den Anlagenstandort zeigen
(GR Beschluss vom 29.02.2024)
- Dämmung der Außenwand (Fassade) 5% der förderfähigen Kosten, max. 500 EUR
- Dämmung der obersten Geschoßdecke 5% der förderfähigen Kosten, max. 300 EUR
- Dämmung der untersten Geschoßdecke 5% der förderfähigen Kosten, max. 200 EUR
- Tausch von Fenstern und/oder Türen 5% der förderfähigen Kosten, max. 500 EUR
Voraussetzungen
- Rechtskräftige Bau- und Benützungsbewilligung / rechtm. Bestand
- Gebäude nachweislich 30 Jahre alt
- Keine anspruchnahme einer Förderung innerhalb der letzten 15 Jahre für dieselbe Förderung
Vorzulegende Unterlagen:
- Ansuchen in schriftlicher Form
- Rechnungen und Zahlungsbelege
- Fotos der Maßnahmen (Vor-, während und nach der Umsetzung der Maßnahmen
(GR Beschluss vom 29.02.2024)
Förderhöhe: 25 % der der förderfähigen Kosten, max. 500 €
Förderfähige Kosten:
Eigenleistungen sind nicht förderfähig!
Förderkriterien
- vorherige Abstimmung mit Bauamt
- Mindestens 50 m2 Entsiegelungsfläche
- Entsiegelte Fläche muss 10 Jahre entsiegelt bleiben (Rückzahlung)
- Abbruchmaterial muss fachgerecht entsorgt werden.
Vorzulegende Unterlagen:
- Ansuchen (Formloses Schreiben)
- Rechnungen und Zahlungsbelege
- Foto(s) der Anlage
Formular folgt
(GR Beschluss vom 29.02.2024)
- KlimaTicket Steiermark Classic 69 EUR
- KlimaTicket Ö Classic 96 EUR
- Top-Ticket Schüler:innen/Lehrlinge 25 % der Ticketkosten
- Top-Ticket Studierende 25 % der Ticketkosten
Voraussetzungen
- Bezuschussung durch andere Stelle (z.B. Arbeitgeber): Förderung max. bis zum verbl. Selbstkostenanteil.
- Ein Ticket kann nur einmalig pro Person und pro Jahr gefördert werden.
AUSNAHME: TOP-Ticktet Studierende – jeweils pro Person einmal pro Semester
Abwicklung und Vorzulegende Unterlagen:
- Das Ansuchen um Förderung des Kaufs eines KlimaTickets Steiermark oder Ö Classic kann frühestens im letzten Monat der Gültigkeit des Tickets erfolgen. (Ticketgültigkeit: frühestens ab 01.01.2024)
- Das Ansuchen um Förderung des Kaufs eines Top-Tickets Schüler:innen/Lehrlinge oder Studierende kann unmittelbar nach dem Kauf dieses erfolgen
- Ansuchen in schriftlicher Form mit folgenden Beilagen:
GR-Beschluss vom 11.12.2008
Für Personen, die einen Nachweis über Rezeptgebührenbefreiung oder Rundfunkgebührenbefreiung über das betreffende Jahr einbringen.
Für Kanal und Müll jeweils € 20,- pro Jahr
GR-Beschluss vom 10.12.2015
für schulpflichtige Kinder (6 - 15 Jahre) einmal jährlich € 50,00 pro Kind
GR-Beschluss vom 01.07.2013
Anlässlich der Geburt eines Kindes bekommen die Eltern einen gut gefüllten Hofstätten/Raab-Einkaufskorb im Wert von € 50,00
Von 0 bis zum 1. Lebensjahr 10 Abfallsammelsäcke/Jahr gratis
Vom 1. bis zum 2. Lebensjahr 10 Abfallsammelsäcke/Jahr gratis
GR-Beschluss vom 26.11.2013
€ 100,- Zuschuss pro Kurs für jeden Teilnehmer bei Rechnungsvorlage
50% der Kosten bei Rechnungvorlage
€ 10,- pro Kind bei Rechnungsvorlage
GR-Beschluss vom 07.11.2019
Stellungspflichtige mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hofstätten/Raab bekommen einen Fahrtkostenschuss in Höhe von € 20,00.
Die Stellungspflichtigen werden schriftlich verständigt und müssen das Geld persönlich im Gemeindeamt abholen. Die Abholungsfrist beträgt 3 Monate ab Aussendungsdatum.
GR Beschluss vom 11.06.2015
25% der Kosten für Kinder-/Jugendlichesaisonkarten und Familiensaisonkarte
werden einmalig pro Badesaison übernommen.
Es wird nur eine Familienkarte gefördert.
Seitens Landes Steiermark gibt es eine Förderung von Fahrsicherheitstrainings mit den E-Bike für alle Steirerinnen und Steirer.
Näheres unter: https://www.verkehr.steiermark.at/cms/beitrag/12841976/31717860/
GR-Beschluss vom 25.09.2014
€ 250,-- bei Anschluss an eine Biomasse - Nahwärmeanlage
Voraussetzung:
Förderkriterien:
RAUS AUS ÖL UND SANIERUNGSOFFENSIVE 2020
Die Förderungsaktion „raus aus Öl“ wird auch 2020 fortgesetzt. Dadurch soll Betrieben und Privaten den Umstieg von fossil betriebener Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern.
Für die Förderungsaktion „raus aus Öl“, stehen 100 Millionen Euro für den Kesseltausch und die Förderungsaktion „raus aus Öl“ zur Verfügung.
Angesichts der aktuellen Lage werden lediglich Vereinfachungen im Bereich der Antragstellung geplant. Somit können auch Leistungen, die ab dem 1.1.2020 erbracht wurden, zur Förderung eingereicht werden.
Informationen erhalten Sie zeitnah über weitere Details zur Förderung auf unserer Webseite http://www.innovationszentrum-weiz.at/ als auch unter www.umweltfoerderung.at
GR-Beschluss vom 18.12.2014
€ 40,- pro Wohnraumfenster-/Türöffnung
jedoch mit max. € 700,- pro Wohnhaus begrenzt - bei Rechnungsvorlage
GR-Beschluss vom 18.12.2018
€ 200,- bei Vorlage der Rechnung unter Angabe der Dämmstärke inkl. Fotos
GR-Beschluss vom 20.11.2014 und 11.06.2015
Unter Berücksichtigung folgender Punkte wird eine Förderung von 25 % (jedoch max. 3.500 €) der Kosten bei Rechnungsvorlage ausbezahlt:
GR-Beschluss vom 15.10.2009
€ 150,-- bei Rechnungsvorlage
Voraussetzung für eine 30 %-ige Förderung bei Wohnhäusern:
Die Errichtung eines Hausanschlusses, wo der Kanalausbau bereits beendet ist.
* Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen der Gemeinde Hofstätten an der Raab.