Beiträge, Gebühren und Förderungen für Private

BAUABGABE

§ 15 Steiermärkisches Baugesetz
 
Die Bauabgabe errechnet sich aus dem Produkt von Einheitssatz je Quadratmeter und der Bruttogeschoßfläche. Dabei sind Erdgeschosse zur Gänze, die übrigen Geschosse (Keller, Obergeschosse, Dachgeschosse u. dgl.) zur Hälfte zu berechnen.

 

Der Einheitssatz beträgt € 13,04 /m².



Wohnbauförderung bzw. Bauförderung* (Betriebe)

GR-Beschluss vom 23.04.1993 und 31.03.2008


30% der geleisteten Bauabgabe

 

Förderbedingungen:

  • nach termingerechter Einzahlung 
  • nach Abgabe der vollständigen Fertigstellungsanzeige bzw.
  • Erteilung der Benützungsbewilligung. (lt. GR Beschlüssen vom 02.04.1993 und 31.03.2008)

 

Die Formulare "Fertigstellungsanzeige" bzw. "Fertigstellungsanzeige und Ansuchen Benützungsbewilligung" finden Sie unter:

Bürgerservice -> Bau- und Raumordnung

 

  

WASSER

GR-Beschluss vom 18.12.2018

 

einmaliger Wasserleitungsbeitrag:         € 2.000,00 inkl. 10% USt.

jede weitere Wohneinheit:                    € 1.000,00 inkl. 10% USt. 

 

Wasserverbrauchs- u. Wasserzählererhaltungsgebühr

 

 
  1. Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt:     €  2,97 pro m(inkl. 10% USt.)
  2. Die Grundgebühr beträgt:                       €  28,22 jährlich (inkl. 10% USt.)
  3. Die Zählererhaltungsgebühr beträgt pro Jahr für einen

 

Hauswasserzähler

 Nennbelastung    4 m3/h     €   9,72 (inkl. 10% USt.)

 Nennbelastung    10 m3/h   €  17,57 (inkl. 10% USt.)

 Nennbelastung    16 m3/h   €  39,35 (inkl. 10% USt.)

           

 Großwasserzähler

 Nennweite  DN 40      €  138,48 (inkl. 10% USt.)  

 Nennweite  DN 50      €  138,48 (inkl. 10% USt.)

 Nennweite  DN 65      €  143,48 (inkl. 10% USt.)

 Nennweite  DN 80      €  150,38 (inkl. 10% USt.)

 Nennweite  DN 100    €  165,44 (inkl. 10% USt.)

 

Verbundwasserzähler

Nennweite DN 100       €  598,31 (inkl. 10 % USt.)

 

Die aktuelle Verordnung zu Wasserverbrauchs-, Wassergrund- und Wasserzählererhaltungsgebühren finden sie auf der digitalen Amtstafel.

 

KANALISATION

Kanalisationsbeitrag

Die Höhe des Kanalisationsbeitrages bestimmt sich aus dem Produkt von Einheitssatz und der Bruttogeschoßflächen (in m2) eines Gebäudes. Dabei sind Keller- und Dachgeschoße zur Hälfte, die übrigen Geschoße zur Gänze zu berechnen; Nebengebäude, oberirdische Garagen und Wirtschaftsgebäude, die keine Wohnung oder Betriebsstätte enthalten, werden nach der Bruttogeschoßfläche (in m2) des Erdgeschoßes ohne Rücksicht auf die Geschoßanzahl eingerechnet. 

 

Der Einheitssatz wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2020, in dem die Kanalabgabenordnung der Gemeinde Hofstätten an der Raab beschlossen wurde, mit € 12,00 inkl. 10% USt. pro m2 festgesetzt. 

 

 

Ergänzungsbeitrag

Bei Zu- und Umbauten von Baulichkeiten ist der ergänzende Kanalisationsbeitrag (Ergängzungsbeitrag) entsprechend der neu gewonnenen Bruttogeschoßfläche zu berechnen.

 

Ab 01.07.2008 wird der Ergänzungsbeitrag bei Erteilen der Baubewilligung vorgeschrieben.

 

 

Kanalbenützungsgebühren ab dem Jahr 2026

GR-Beschluss vom 11.12.2025

 

Kanalbenützungsgebühren für das Jahr 2026:

1 Person bis zum 20. Lebensjahr              € 30,45 jährlich (inkl. 10% USt)= ½ EGW

1 Person ab dem 20. Lebensjahr              € 60,93 jährlich (inkl. 10% USt) = 1 EGW

 

pro m2 der im Kanalisationsbeitragsbescheid festgestellten Fläche    € 1,52 jährlich

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Kanalabgabenordnung auf der digitalen Amtstafel.

 

MÜLL

  

Grundgebühr

Die Grundgebühr wird in EGW berechnet. 1 EGW =  € 85,76 

Dies setzt sich wie folgt zusammen:

pro Haushalt           € 55,74

pro Person              € 29,96

 

Die Grundgebühr beträgt jährlich:

1.

Haushalt ohne Person

0,65

EGW

=

€ 55,74 

2.

Einpersonenhaushalt 

1

EGW

=

€ 85,76

3.

Zweipersonenhaushalt

1,35

EGW

=

€ 115,78

4.

Dreipersonenhaushalt

1,70

EGW

=

€ 145,79 

5.

Vierpersonenhaushalt  

2,05

EGW

=

€ 175,81

6.

Fünfpersonenhaushalt

2,40

EGW

=

€ 205,82

7.

Sechspersonenhaushalt und mehr   

2,75

EGW

=

€ 235,84

8.

Pro Gewerbebetrieb

1

EGW

=

€ 85,76

9

Volksschule

1

EGW

=

€ 85,76

10.

Kindergarten

1

EGW

=

€ 85,76

11.

Feuerwehr

1

EGW

=

€ 85,76

12.

Gemeindeamt

1

EGW

=

€ 85,76

(alle Beträge sind inkl. 10% USt)

 

 

Variable Gebühr

Die Berechnung der variablen Gebühr erfolgt auf Basis des beigestellten Behältervolumens und der Anzahl der Entleerungen. Als Berechnungsgrundlage werden die Kosten herangezogen, welche durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung anfallen.

 

Diese betragen für gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll) pro Entleerung:

Kunststoffgefäß

120 l

€ 8,39

Kunststoffgefäß

240 l

€ 14,95

Abfallcontainer

1100 l

€ 55,90

Abfallsammelsack oder Windelsack

60 l

€ 5,30

 

4 Mindestentleerungen pro Jahr sind vorgesehen, weitere gewünschte oder erfolgte Entleerungen werden gesondert mit der ersten Quartalsabrechnung des folgenden Jahres in Rechnung gestellt.

 

 

Entsorgungsbeiträge 

 

Weitere Informationen gibt es im Altstoffsammelzentrum oder direkt bei

Hrn. Dunkl Manfred, Tel: 0664 - 82 44 908.

 

 

Hier finden Sie die Abfuhrordnung 2026 sowie die Müllabfuhrordnung der Gemeinde Hofstätten an der Raab.

 

HUNDEABGABE (keine USt.)

Abgabe lt. Hundeabgabeordnung vom 19.12.2012

GR-Beschluss vom 04.05.2017

 

Das Steiermärkische Hundeabgabegesetz 2013 (§11) verpflichtet alle Halter eines mehr als 3 Monate alten Hundes, der Gemeinde die Haltung des Hundes binnen 4 Wochen schriftlich zu melden.

 

pro Hund           € 30,00     € 60,00    oder   € 120,00  im Jahr (je nach Voraussetzung)


Bei der Meldung sind Name, Wohnsitz und Geburtsdatum des Halters sowie die Rasse, das Geschlecht, das Geburtsdatum (zumindest Jahr) des Hundes und die Kennnummer (Mikrochip) des gehaltenen Hundes anzugeben. 

 

Der Meldung sind anzuschließen:

  • die Registrierungsnummer der Tierdatenbank
  • Hundekundenachweis und 
  • ein Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung (mind. Deckungssumme € 725.000,-) besteht. 


Unter bestimmten Voraussetzungen kann es zur Abgabenbefreiung (§ 4), Abgabenbegünstigung (§ 5) oder Abgabenerhöhung (§ 6) kommen. Die dazu erforderlichen Unterlagen sind bei der Meldung zusätzlich anzuschließen. Die Anerkennung eines Hundes als Wach-, Nutz- oder Jagdhund sowie die Geltendmachung eines Befreiungs- oder Begünstigungsgrundes nach den §§ 4 und 5 ist spätestens bis zum 28. Februar eines Jahres bei der Gemeinde zu beantragen.

 

 

 

Gebäudesanierung

(GR Beschluss vom 26.03.2026)

Tausch von Fenstern und/oder Außentüren

Pro Öffnung an der Außenhülle eines Hauses werden € 50,-- ausbezahlt.

 

Voraussetzungen

-        Rechtskräftige Bau- und Benützungsbewilligung / rechtm. Bestand

-        Gebäude nachweislich 30 Jahre alt

-        Keine anspruchnahme einer Förderung innerhalb der letzten 15 Jahre für dieselbe Förderung

 

Vorzulegende Unterlagen:

-        Ansuchen in schriftlicher Form

-        Rechnungen und Zahlungsbelege

-        Fotos der Maßnahmen (Vor-, während und nach der Umsetzung der Maßnahmen



ENTSIEGELUNG von befestigten Flächen

(GR Beschluss vom 29.02.2024)

 

Förderhöhe: 25 % der der förderfähigen Kosten, max. 500 €

 

Förderfähige Kosten:

  • Entsiegelung durch einen Fachbetrieb
  • Maschinen- bzw. Geräteleihe
  • Entsorgung des Abbruchmaterials

 

Eigenleistungen sind nicht förderfähig!

 

Förderkriterien

-        vorherige Abstimmung mit Bauamt

-        Mindestens 50 m2 Entsiegelungsfläche

-        Entsiegelte Fläche muss 10 Jahre entsiegelt bleiben (Rückzahlung)

-        Abbruchmaterial muss fachgerecht entsorgt werden.

 

Vorzulegende Unterlagen:

-        Ansuchen (Formloses Schreiben)

-        Rechnungen und Zahlungsbelege

-        Foto(s) der Anlage

 

Formular folgt

 

 

 

Mobilität  - Ticket öffentlicher Verkehr (Klimaticket)

(GR Beschluss vom 29.02.2024)

 

 

-        KlimaTicket Steiermark Classic            75 EUR

-        KlimaTicket Ö Classic                           100 EUR

-        Top-Ticket Schüler:innen/Lehrlinge      25 % der Ticketkosten

-        Top-Ticket Studierende                          25 % der Ticketkosten

 

Voraussetzungen

-        Bezuschussung durch andere Stelle (z.B. Arbeitgeber): Förderung max. bis zum verbl. Selbstkostenanteil.

-        Ein Ticket kann nur einmalig pro Person und pro Jahr gefördert werden.
          AUSNAHME: TOP-Ticktet Studierende – jeweils pro Person einmal pro Semester

 

Abwicklung und Vorzulegende Unterlagen:

-        Das Ansuchen um Förderung des Kaufs eines KlimaTickets Steiermark oder Ö Classic kann frühestens im letzten Monat der Gültigkeit des Tickets erfolgen.                         (Ticketgültigkeit: frühestens ab 01.01.2024)

-        Das Ansuchen um Förderung des Kaufs eines Top-Tickets Schüler:innen/Lehrlinge oder Studierende kann unmittelbar nach dem Kauf dieses erfolgen

-        Ansuchen in schriftlicher Form mit folgenden Beilagen:

  • Rechnung bzw. Zahlungsbeleg
  • Nachweis über etwaige Bezuschussung des Tickets durch andere Stelle
  • Fotos von Vorder- und Rückseite des Tickets

 

  

SONSTIGE FÖRDERUNGEN*

 

Zuschuss für Müll- und Kanalgebühr

GR-Beschluss vom 11.12.2008

 

Für Personen, die einen Nachweis über Rezeptgebührenbefreiung oder Rundfunkgebührenbefreiung über das betreffende Jahr einbringen.

 

Für Kanal und Müll jeweils € 20,- pro Jahr

 

  

Zuschuss für Kinder

GR-Beschluss vom 10.12.2015

 

für schulpflichtige Kinder (6 - 15 Jahre) einmal jährlich € 50,00 pro Kind

 

 

Familienförderung

GR-Beschluss vom 01.07.2013

 

Anlässlich der Geburt eines Kindes bekommen die Eltern einen gut gefüllten Hofstätten/Raab-Einkaufskorb im Wert von € 50,00

 

Von 0 bis zum 1. Lebensjahr 10 Abfallsammelsäcke/Jahr gratis
Vom 1. bis zum 2. Lebensjahr 10 Abfallsammelsäcke/Jahr gratis

 

 

Fahrsicherheitstraining

GR-Beschluss vom 26.11.2013

€ 100,- Zuschuss pro Kurs für jeden Teilnehmer bei Rechnungsvorlage

 

 

Musikschule

50  % der Kosten.  

Wichtig für Sie: Der Rechnungsbetrag der Musikschule Gleisdorf und MusPop ist bereits der Endpreis. Die 50 % Förderung durch die Gemeinde sind darin schon abgezogen.

 

 

Schwimmkurs

€ 10,- pro Kind bei Rechnungsvorlage

 

 

Stellungspflichtige

GR-Beschluss vom 07.11.2019

Stellungspflichtige mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hofstätten/Raab bekommen einen Fahrtkostenschuss in Höhe von € 20,00.

Die Stellungspflichtigen werden schriftlich verständigt und müssen das Geld persönlich im Gemeindeamt abholen. Die Abholungsfrist beträgt 3 Monate ab Aussendungsdatum.

 

 


Badesaisonkartenförderung

GR Beschluss vom 11.06.2015

 

25% der Kosten für Kinder-/Jugendlichesaisonkarten und Familiensaisonkarte

  • für das Wellenbad Gleisdorf, 
  • die Freizeit und Badeanlage Siniwelt (Sinabelkirchen) und 
  • das Erlebnisfreibad Markt Hartmannsdorf 

werden einmalig pro Badesaison übernommen.

 

Es wird nur eine Familienkarte gefördert.

 

 

Elektromobilität (Fahrrad, Moped, Kraftfahrzeug)

 

Seitens Landes Steiermark gibt es eine Förderung von Fahrsicherheitstrainings mit den E-Bike für alle Steirerinnen und Steirer.

Näheres unter: https://www.verkehr.steiermark.at/cms/beitrag/12841976/31717860/

  

  

Rückstauklappe bzw. Froschklappe

GR-Beschluss vom 15.10.2009

 

€ 150,-- bei Rechnungsvorlage

 

 

Stromspeicher für PV-Anlagen

Speicher: 10 %, max 750 EUR,  die gesamte Anlage muss Blackout-tauglich sein!

Rechnungsvorlage, Zahlungsbestätigung, Bestätigung eines Unternehmens 

 

 

Förderung Kanal

 

Voraussetzung für eine 30 %-ige Förderung bei Wohnhäusern:
Die Errichtung eines Hausanschlusses, wo der Kanalausbau bereits beendet ist.

  • Herstellung des Hausanschlussschachtes durch den Grundeigentümer nach den Richtlinien des AWV Gleisdorfer Becken.
  • Vorlage der Rechnung.
  • Termingerechte Bezahlung des Kanalisationsbeitrages.

 

 

* Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen der Gemeinde Hofstätten an der Raab.

 
 

Gastronomie

Platzerl

 

Pirching 98 

(Lagerhaus Pirching)

Tel.: 0676 / 6389008

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Samstag 07:30 – 19:00 Uhr
Sonntag und Feiertage geschlossen

 

Direktvermarkter

Timischl Josef
8200 Wetzawinkel 34
Tel: 03112 - 7941

Gewerbe & Industrie

ARIAN GesmbH Siebdruck
8200 Wünschendorf 160
Tel: 03112 - 3171