Tarife und Förderungen für Betriebe

BAUABGABE

§ 15 Steiermärkisches Baugesetz
 
Die Bauabgabe errechnet sich aus dem Produkt von Einheitssatz je Quadratmeter und der Bruttogeschoßfläche. Dabei sind Erdgeschosse zur Gänze, die übrigen Geschosse (Keller, Obergeschosse, Dachgeschosse u. dgl.) zur Hälfte zu berechnen.

 

Der Einheitssatz beträgt € 11,40 /m²

(Stand: Feber 2022)


 

Wohnbauförderung bzw. Bauförderung (Betriebe)*

GR-Beschluss vom 23.04.1993 und 31.03.2008


30% der geleisteten Bauabgabe

 

Förderbedingungen:

  • nach termingerechter Einzahlung 
  • nach Abgabe der vollständigen Fertigstellungsanzeige bzw.
  • Erteilung der Benützungsbewilligung. (lt. GR Beschlüssen vom 02.04.1993 und 31.03.2008)

 

 

WASSER

GR-Beschluss vom 20.12.2016
 

einmaliger Wasserleitungsbeitrag:     €  3.200,00  inkl. 10% USt.

jede weitere Nutzungseinheit:           €  1.000,00  inkl. 10% USt.

 

 

Wasserverbrauchs- und Wasserzählererhaltungsgebühren

 GR-Beschluss vom 15.12.2023
 
  1. Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt:     €  2,81 pro m(inkl. 10% USt.)
  2. Die Grundgebühr beträgt:                       €  26,64 jährlich (inkl. 10% USt.)
  3. Die Zählererhaltungsgebühr beträgt pro Jahr für einen

 

 Hauswasserzähler

 Nennbelastung    4 m3/h    €  9,19 (inkl. 10% USt.)

 Nennbelastung    10 m3/h  €  16,60 (inkl. 10% USt.)

 Nennbelastung    16 m3/h  €  37,16 (inkl. 10% USt.)

           

 Großwasserzähler

 Nennweite  DN 40      €  130,80 (inkl. 10% USt.)  

 Nennweite  DN 50      €  130,80 (inkl. 10% USt.)

 Nennweite  DN 65      €  135,52 (inkl. 10% USt.)

 Nennweite  DN 80      €  142,04 (inkl. 10% USt.)

 Nennweite  DN 100    €  156,27 (inkl. 10% USt.)

 

Verbundwasserzähler

Nennweite DN 100       €  565,13 (inkl. 10 % USt.)

 

Die aktuelle Verordnung zu Wasserverbrauchs-, Wassergrund- und Wasserzählererhaltungsgebühren finden sie auf der digitalen Amtstafel.

 

 KANALISATION

 

Kanalisationsbeitrag

Die Höhe des Kanalisationsbeitrages bestimmt sich aus dem Produkt von Einheitssatz und der Bruttogeschoßflächen (in m2) eines Gebäudes. Dabei sind Keller- und Dachgeschoße zur hälfte, die übrigen Geschoße zur Gänze zu berechnen; Nebengebäude, oberirdische Garagen und Wirtschaftsgebäude, die keine Wohnung oder Betriebsstätte enthalten, werden nach der Bruttogeschoßfläche (in m2) des Erdgeschoßes ohne Rücksicht auf die Geschoßanzahl eingerechnet. 

 

Der Einheitssatz wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2020, in dem die Kanalabgabenordnung der Gemeinde Hofstätten an der Raab beschlossen wurde, mit € 12,00 inkl. 10% USt. pro m2 festgesetzt. 

 

 

Ergänzungsbeitrag

Bei Zu- und Umbauten von Baulichkeiten ist der ergänzende Kanalisationsbeitrag (Ergängzungsbeitrag) entsprechend der neu gewonnenen Bruttogeschoßfläche zu berechnen.

 

 

Kanalbenützungsgebühren für Gewerbebetriebe, Anstalten, Vereine und sonstige Einrichtungen ab dem Jahr 2024

GR-Beschluss vom 15.12.2023

 

Die aktuell gültige Kanalabgabenordnung finden Sie auf der digitalen Amtstafel.

 

1 EGW (Einwohnergleichwert)                                                        € 57,55  jährlich

pro mder im Kanalisationsbeitragsbescheid festgestellten Fläche     €   1,44  jährlich

 

 Die Einwohnergleichwerte werden nach folgender Aufstellung ermittelt: 

1. Beherbergungsetrieb mit Wäscherei (a) 1 Bett  =  2 EGW
2. Beherbergungsetrieb ohne Wäscherei    (a) 1 Bett  =  1 EGW
3. Internate, Heime  (ohne Therapeutische Behandlung) (a) 1 Bett  =  1 EGW
4. Gaststätte ohne Küchenbetrieb  3 Sitzplätze =  1 EGW
5. Gaststätte mit kalter Küche  2 Sitzplätze =  1 EGW

6. Gaststätte mit Küchenbetrieb und höchstens 3-maliger Ausnutzung
    der Sitzplätze in 24 Stunden

    Zuschlag: jede weitere 3-malige Ausutzung des Sitzplatzes,

    Zuschlag für Saal und Garten (nur fallweise benutzt)

1 Sitzplatz =  1 EGW

 

1 Sitzplatz = 1 EGW

5 Sitzplätze =1 EGW

7. Versammlungsstätte (Kino, Tehater) ( a b )

15 Sitzplätze = 1 EGW
8. Sportstätte ( a b), Einkaufsmkarkt ( a b ), Rastplatz ( a b )

50 Besucher  = 1 EGW

5 Ausübende = 1 EGW

9. Frei- und Hallenbad (a b c) 5 Benützer = 1 EGW

10. Campingplatz (a b)

2 Benützer (e) = 1 EGW

11. Campingplatz mit Dauermieter (a d)

1 Benützer (e) = 1 EGW

12. Fabrik, Werkstätte

      (mit geringer Schmutzbelastung) (a)

3 Betriebsangehörige = 1 EGW

13. Fabrik, Werkstätte

      (mit starker Schmutzbelastung) (a)

2 Betriebsangehörige = 1  EGW
14. Büro, Geschäftshaus (a) 3 Betriebsangehörige = 1 EGW
15. Schule, Kindergarten    (nach Unterrichtsdauer) (a)
      ohne außerschulischen Sportbetrieb   
3 - 5 Personen = 1 EGW
16. Tankstelle Erschwernisfaktor = 2 EGW
17. KFZ-Wäsche  Erschwernisfaktor = 1,5 EGW 
18. Werkstätte Erschwernisfaktor = 2 EGW 
19. Fettabscheider haushaltsähnlich, Feinkost, Restaurant Erschwernisfaktor = 1,2 EGW
20. Kanalräumgut Erschwernisfaktor = 2 EGW
21. Kompostanlage Erschwernisfaktor = 2 EGW
22. Fettabscheider Industrie Erschwernisfaktor = 2 EGW
23. Labor Erschwernisfaktor = 2 EGW
24. Farbwasser Erschwernisfaktor = 1,5 EGW
25. Kühlturm Erschwernisfaktor = 1,5 EGW
26. Lebensmittelproduktion Erschwernsfkator = 1,5 EGW
27. Öffentliches Bad Erschwernisfaktor = 1,5 EGW
28. Kompressor Kondensate Erschwernisfaktor = 3 EGW
29. Oberflächenentwässerung Erschwernisfaktor = 1,5 EGW
30. Farbabwässer Arian Erschwernisfaktor = 2 EGW

    

Den nach dieser Aufstellung ermittelten Einwohnergleichwerten sind ständige Bewohner mit je 1 EGW zuzuzählen und beträgt pro EGW und Jahr € 57,55 inkl. 10% USt..

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Kanalabgabenordnung auf der digitalen Amtstafel.

 


MÜLL

GR-Beschluss vom 17.12.2020


Die aktuell geltende Verordnung finden Sie auf der digitalen Amtstafel, anbei für Sie Zusammengefasst:

 

Die Grundgebühr:

Die Grundgebühr wird in EGW berechnet und beträgt jährlich:

pro Gewerbebetrieb                    1 EGW  =    €  80,99 inkl. 10% USt.

 

Die variable Gebühr:

Die Berechnung der variablen Gebühr erfolgt auf Basis des beigestellten Behältervolumens und der Anzahl der Entleerungen. Als Berechnungsgrundlage werden die Kosten herangezogen, welche durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung anfallen.

 

Diese betragen für gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll) pro Entleerung:

Kunststoffgefäß

120 l

€ 7,93 inkl. 10% USt.

Kunststoffgefäß

240 l

€ 14,12 inkl. 10% USt.

Abfallcontainer

1100 l

€ 52,81 inkl. 10% USt.

Abfallsammelsack oder Windelsack

60 l

€ 5,01 inkl. 10% USt.

 

 4 Mindestentleerungen pro Jahr sind vorgesehen, weitere gewünschte oder erfolgte Entleerungen werden gesondert mit der ersten Quartalsabrechnung des folgenden Jahres in Rechnung gestellt.

 


Weitere Informationen gibt es im Altstoffsammelzentrum oder direkt bei 

Hrn. Dunkl Manfred, Tel: 0664 - 82 44 908.


Hier finden Sie die Abfuhrordnung 2020 sowie die Müllabfuhrordnung der Gemeinde Hofstätten an der Raab.

 


SONSTIGE FÖRDERUNGEN*


Lehrlingsförderung

GR-Beschluss vom 14.02.2019


Refundierung der gesamten Kommunalsteuer für die Dauer der Lehre im Nachhinein.

 

Erstmalige Durchführung der Lehrlingsakademie in Gleisdorf und Übernahme der ansonsten beim Betrieb verbleibenden Kosten des 3-tägigen Moduls pro Lehrling und Lehrjahr.

 

Gratis Saisonkarte 

  • für das Wellenbad Gleisdorf, 
  • die Freizeit und Badeanlage Siniwelt (Sinabelkirchen) und 
  • das Erlebnisfreibad Markt Hartmannsdorf 

für alle Lehrlinge der Betriebe in der Businessregion (nur 1 Karte pro Lehrling - nicht für jedes Freibad - nur Lehrlinge die in unserer Region beschäftigt sind).

 

 

 

 

* Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen der Gemeinde Hofstätten an der Raab

 
 

Gastronomie

Platzerl

 

Pirching 98 

(Lagerhaus Pirching)

Tel.: 0676 / 6389008


Öffnungszeiten:

Montag bis Samstag 07:30 – 19:00 Uhr
Sonntag und Feiertage geschlossen


Direktvermarkter

Kochauf KEG
8200 Wetzawinkel 18
Tel: 03112 - 3544

Gewerbe & Industrie

RESCH Anton
Dienstleistungen rund um Haus & Garten
8200 Wetzawinkel 14
Tel: 0664 - 3300452