Allgemeine Information
Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem "Rundstempel") sowie einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistett, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechanismen für die Signatur und eine Vertifikationsmöglichkeit (Überprüfungsmöglichkeit) für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.
Merkmale der Amtssignatur
Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
- Bildmarke (gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG)
- Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
- Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des Ausdruck des Dokuments (gemäß § 20 E-GovG)
Bildmarke
Gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG veröffentlicht die Gemeinde Hofstätten an der Raab die Bildmarke hier .
Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Überprüfung der Amtssignatur auf einem Ausdruck
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten vertifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.
Die Vorlage des Ausdruckes kann auf folgende Art erfolgen:
- persönlich
- per Fax
- per E-mail (Scan des Dokumentes)
- postialisch (Original oder Kopie)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Gemeindeamtes.
Einbringung von Rechtsmittel:
Rechtsmittel können in folgenden Formen eingebracht werden:
- persönlich/postialisch
- per E-mail
- per Fax
während der Amtsstunden der Gemeinde Hofstätten an der Raab.